Der Lehrplan Volksschule des Kantons St.Gallen gilt für die elf obligatorischen Schuljahre vom Eintritt in den Kindergarten bis zum Abschluss der dritten Oberstufenklasse.1 Gemäss Art. 3 des Volksschulgesetzes (sGS 213.1, abgekürzt VSG) erfüllt die Volksschule folgenden Erziehungs- und Bildungsauftrag:

«Die Volksschule unterstützt die Eltern in der Erziehung des Kindes zu einem lebensbejahenden, tüchtigen und gemeinschaftsfähigen Menschen. Sie wird nach christlichen Grundsätzen geführt. Sie fördert die unterschiedlichen und vielfältigen Begabungen und die Gemütskräfte der Schülerin und des Schülers. Sie vermittelt die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten, öffnet den Zugang zu den verschiedenen Bereichen der Kultur und leitet zu selbstständigem Denken und Handeln an.

Sie erzieht die Schülerin und den Schüler nach den Grundsätzen von Demokratie, Freiheit und sozialer Gerechtigkeit im Rahmen des Rechtsstaates zu einem verantwortungsbewussten Menschen und Bürger.»

Der Lehrplan bestimmt zu diesem Zweck die Unterrichtsbereiche nach Inhalt und Lektionenzahl und legt die Bildungs- und Lernziele fest. Er regelt in der Lektionentafel die Unterrichtszeit zu den einzelnen Fachbereichen nach Jahrgangsklasse und berücksichtigt die verschiedenartigen Bildungsbedürfnisse.2

1Vgl. Art. 45 ff. des Volksschulgesetzes; sGS 213.1, abgekürzt VSG
2Vgl. Art. 14 VSG

Für die Volksschule im Kanton St.Gallen sind Lektionentafeln für den Unterricht im Kindergarten, in der Einführungsklasse und dem Einschulungsjahr, in der Primarschule sowie in der Oberstufe festgelegt. In der Primarschule gilt mit Ausnahme der Einführungsklasse und des Einschulungsjahres für die Regelschule sowie die Kleinklassen dieselbe Lektionentafel. In der Oberstufe wird unterschieden zwischen der Sekundar- und Realschule sowie der Kleinklasse. Zusätzlich besteht für die Oberstufe je eine ergänzende Lektionentafel für die Wahlfächer/Individuelle Schwerpunkte, das Wahlfachangebot der als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannten Religionsgemeinschaften (nachfolgend Landeskirchen) und die Freifächer der Schule.

90/web/rahmenbedingungen_tab_1_sg_2016-07-25.jpg

3Im 1. Kindergartenjahr ist der Besuch der ersten Vormittagslektion freiwillig. Der Bildungsrat regelt die Rahmenbedingungen.

Primarschule

4Wahlfach der Landeskirchen.

5In altersdurchmischten Kleinklassen kann der Schulträger aus pädagogischen und/oder organisatorischen Gründen Abweichungen vornehmen. Eine entsprechende Anpassung muss dokumentiert und schriftlich begründet werden. Über die drei Schuljahre kann in den Fachbereichen «Sprachen», «Mathematik», «Natur, Mensch, Gesellschaft» sowie «Gestalten» pro Fachbereich bis maximal 1 Lektion abgewichen werden. In den übrigen Fachbereichen ist die Dotation über die drei Schuljahre insgesamt einzuhalten.
6Wahlpflicht; Schülerinnen und Schüler können auch beide Angebote besuchen.
7In der Sekundar- und Realschule kann die jährliche Dotation angepasst werden. Die Schülerinnen und Schüler besuchen in der 2. und 3. Oberstufe insgesamt 6 Wochenlektionen «Wirtschaft, Arbeit, Haushalt». Eine Anpassung der Lektionentafel muss innerhalb der Schuleinheit einheitlich gestaltet und dokumentiert werden.
8Die jährliche Dotation kann angepasst werden. Während der gesamten Oberstufe besuchen die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule 3 Wochenlektionen und jene der Realschule sowie der Kleinklasse 6 Wochenlektionen «Berufliche Orientierung». Je Schuljahr findet «Berufliche Orientierung» während mindestens einer halben Wochenlektion statt. Eine Anpassung der Lektionentafel muss innerhalb der Schuleinheit einheitlich gestaltet und dokumentiert werden.

9Angebot nur in der Sekundarschule. Schülerinnen und Schüler können im Umfang der besuchten Lektionen in anderen Fachbereichen entlastet werden.
10Angebot nur in der Realschule.
11Schülerinnen und Schüler können im Umfang der besuchten Lektionen in anderen Fachbereichen entlastet werden.
12Ein Wahlfach ist durchzuführen, wenn im Minimum 8 Schülerinnen und Schüler oder 25 Prozent des Jahrgangsbestandes teilnehmen. In der Kleinklasse kann von der minimalen Teilnehmerzahl abgewichen werden.
13Neuanfang und/oder Fortsetzung.
14Angebot nur in der Sekundarschule.

Unter Freifächer bieten Oberstufen innerhalb der vorgesehenen Lektionen Wahlangebote von unterschiedlicher Dauer (Lektionen pro Woche, Semesterkurs, Blockveranstaltungen, Wochenendveranstaltungen, Halbtagesangebote) an. Pro 1. und  2. Klasse der Sekundar- und Realschule sowie Kleinklasse stehen zwei Lektionen für Freifächer zur Verfügung. Aus dem sich daraus ergebenden Pensum können Angebote für Schülerinnen und Schüler der gesamten Oberstufe (inkl. 3. Klasse) geschaffen werden.

In den folgenden Abschnitten werden ergänzende Ausführungen zu ausgewählten Fächern der Lektionentafeln gemacht.

Als Schulschrift gilt die Deutschschweizer Basisschrift.

Inhaltliche Grundlage des Fachs Ethik, Religionen, Gemeinschaft in der Primarschule bilden folgende Kompetenzen:

  • NMG 10: Gemeinschaft und Gesellschaft – Zusammenleben gestalten und sich engagieren
  • NMG 11: Grunderfahrungen, Werte und Normen erkunden und reflektieren
  • NMG 12: Religionen und Weltansichten begegnen

Aus den Kompetenzbereichen Produktions- und Arbeitswelten erkunden (WAH 1) sowie Haushalten und Zusammenleben gestalten (WAH 5) werden folgende drei Kompetenzen im Fach Berufliche Orientierung unterrichtet:

  • WAH.1.1: Die Schülerinnen und Schüler können über die individuelle und gesellschaftliche Bedeutung von Arbeit nachdenken.
  • WAH.1.2: Die Schülerinnen und Schüler können Anforderungen und Gestaltungsspielräume in Arbeitswelten vergleichen.
  • WAH.5.2: Die Schülerinnen und Schüler können soziale, rechtliche und ökonomische Aspekte im Alltag und im Zusammenleben recherchieren.

In der Kleinklasse Oberstufe stehen sechs zusätzliche Lektionen für den Fachbereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt zu Verfügung. Die zusätzliche Unterrichtszeit ist für die praktische Mahlzeitenzubereitung, gemeinsames Essen und Haushalten einzusetzen.

Der Fachbereich Gestalten beinhaltet Bildnerisches Gestalten sowie Textiles und Technisches Gestalten. Unterrichten in derselben Klasse mehrere Lehrpersonen in diesem Fachbereich, sind Absprachen bei der Unterrichtsplanung sowie bei der Beurteilung zu treffen.

Die Musikalische Grundschule wird innerhalb des Zeitgefässes Musik mit je einer Lektion pro Woche durchgeführt. Sie richtet sich nach dem Lehrplan für den Fachbereich Musik im ersten Zyklus und dauert zwei Jahre. Die Lehrpersonen der Musikalischen Grundschule und des weiteren Musikunterrichts einer Klasse arbeiten bei der Unterrichtsplanung sowie bei der Förderung und Beurteilung der Schülerinnen und Schüler zusammen. Der Schulträger entscheidet, ob die Musikalische Grundschule im 2. Kindergartenjahr und in der 1. Primarklasse oder in der 1. und der 2. Primarklasse stattfindet.

Die Integration der übergreifenden Kompetenzen (insbesondere die Anwendungskompetenzen) im Bereich Medien und Informatik erfolgt in allen Fachbereichen. Die Lehrpersonen sprechen sich ab und sorgen für inhaltliche Koordination. Zusätzlich wird Medien und Informatik von der 5. Primarklasse bis zur 2. Oberstufe als Fach mit einer Lektion pro Woche unterrichtet. Die Schule stellt die dazu nötige Infrastruktur zur Verfügung, sorgt für deren Unterhalt und sichert für alle Schülerinnen und Schüler den Zugang.

Die Verantwortung für die Berufswahl liegt bei den Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten. Die Klassenlehrperson sorgt im Rahmen des Bildungsauftrags für die Koordination der Aktivitäten der verschiedenen Akteure (Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrbetriebe, Berufs- und Laufbahnberatung usw.) und begleitet die Schülerinnen und Schüler im Prozess der beruflichen Orientierung und der Lehrstellensuche.

Berufliche Orientierung wird in der Regel von der Klassenlehrperson unterrichtet. Es wird den Schulen empfohlen, ein lokales oder regionales Berufswahlkonzept zu erstellen. Die Unterrichtszeit in Beruflicher Orientierung kann auch genutzt werden, um klassenspezifische Anliegen zu bearbeiten.

Im Fach Berufliche Orientierung sind zusätzlich folgende Kompetenzen des Fachbereichslehrplans für Wirtschaft, Arbeit, Haushalt zu unterrichten:

  • WAH.1.1: Die Schülerinnen und Schüler können über die individuelle und gesellschaftliche Bedeutung von Arbeit nachdenken.
  • WAH.1.2: Die Schülerinnen und Schüler können Anforderungen und Gestaltungsspielräume in Arbeitswelten vergleichen.
  • WAH.5.2: Die Schülerinnen und Schüler können soziale, rechtliche und ökonomische Aspekte im Alltag und im Zusammenleben recherchieren.

Der Bildungsrat erlässt Vorgaben zur Umsetzung der Projektarbeit in der 3. Oberstufe. Kleinklassenschülerinnen und -schülern der 3. Oberstufe soll die Gelegenheit gegeben werden, ebenfalls eine Projektarbeit zu machen.

Die in der Lektionentafel aufgeführte Einzellektion wird im 2. Semester als Doppellektion oder als Blockunterricht eingesetzt.

Wahlfächer erweitern den obligatorischen Unterricht. Es steht den Schülerinnen und Schülern frei, die Angebote zu nutzen. Die Schülerinnen und Schüler der verschiedenen Abteilungen (Sekundar-, Real- und Kleinklasse) können gemeinsam unterrichtet werden.

Der Bildungsrat erlässt Vorgaben zu ausgewählten Wahlfächern.

Individuelle Schwerpunkte ermöglichen eine persönliche Ausrichtung des letzten Volksschuljahres entsprechend der künftigen Ausrichtung der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler bestimmen selbst, welche Fächer sie im Rahmen der vorgeschriebenen Anzahl Lektionen im Bereich Individuelle Schwerpunkte belegen wollen.

Vor der Belegung der Wahlfächer und der Individuellen Schwerpunkte berät die Lehrperson Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte. Dabei sind Neigungen, Berufswahlpläne und Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Es ist darauf zu verzichten, bestimmte Leistungsausweise als Voraussetzung zur Belegung zu verlangen.

Der Unterricht in Latein kann in der 1. Sekundarklasse alternativ im Laufe des Schuljahres mit vier (anstatt drei) Wochenlektionen einsetzen. Über das gesamte Schuljahr hinweg ist die Lektionentafel jedoch einzuhalten. Eine Wochenlektion findet jahrgangsübergreifend statt, sofern in beiden Jahrgängen zusammen nicht mehr als 14 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden.

Im Wahlfach Arbeitsstunde erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre Lernkompetenz, indem sie ihre Arbeit zielgerichtet organisieren und Hilfsmittel verantwortungsbewusst einsetzen. Sie beurteilen ihre eigenen Lernfortschritte und reflektieren ihre Lernwege.

Das Wahlfach Mathematisch-naturwissenschaftlicher Unterricht betont die Verknüpfung beider Bereiche und eröffnet den Schülerinnen und Schülern Wege zur Vertiefung und Erweiterung ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Offene Unterrichtsformen und eigenständiges Lernen werden besonders betont: Im Vordergrund steht die Eigentätigkeit.

Der Unterricht im Wahlfach Religion ist Sache der Landeskirchen. Diese verfügen über einen separaten Lehrplan für den Religionsunterricht.

Der Schulträger stellt für die Erteilung des Wahlfachs unentgeltlich Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Lektionen für den Religionsunterricht sind in den Lektionentafeln ausgewiesen und vom Schulträger in den Stundenplan aufzunehmen.15 Der Schulträger legt im Stundenplan fest, wann der Religionsunterricht stattfindet.

15Vgl. Art. 16 Abs. 2 VSG

Die Kapitel Überblick und Grundlagen sowie die jeweiligen Einleitungen der Fachbereiche und Module des Lehrplans Volksschule sind in Abweichung zum Lehrplan 21 terminologisch und inhaltlich auf den kantonsspezifischen Kontext angepasst.

Die in diesen Rahmenbedingungen festgelegten Verschiebungen der Inhalte aufgrund der Lektionentafel im Bereich Natur, Mensch, Gesellschaft, Berufliche Orientierung und Wirtschaft, Arbeit, Haushalt sind in den Fachbereichen bzw. dem Modul ausgeschildert.

Im Kindergarten werden erste Grundlagen für die Verwendung von Hochdeutsch als Unterrichtssprache gelegt. Zwar ist die Mundart Umgangs- und Unterrichtssprache, doch wird Hochdeutsch als situations- und gruppenbezogene Ergänzung, z.B. für Verse, Lieder, Kreissingspiele und Geschichten verwendet. Der experimentierende Umgang mit Hochdeutsch wird gefördert. Der Anteil von Hochdeutsch nimmt im Unterricht bei den Kindern, welche das 2. Kindergartenjahr besuchen, zu.

Hochdeutsch ist ab der 1. Primarklasse in allen Schulstufen Unterrichtssprache. Alle Lehrpersonen verwenden Hochdeutsch konsequent, in allen Fächern und in allen Unterrichtsformen. In der 1. Primarklasse, in der Einführungsklasse und im Einschulungsjahr verwenden die Schülerinnen und Schüler Hochdeutsch entsprechend ihrer Möglichkeiten; ab der 2. Primarklasse gilt der konsequente Gebrauch von Hochdeutsch.

Hausaufgaben fördern personale und fachliche Kompetenzen und unterstützen den Lernprozess. Im Weiteren ermöglichen sie den Eltern Einblick in den Schulalltag. Gemeinsame Regelungen und die Handhabung der Hausaufgaben sind innerhalb der Schuleinheit zu vereinbaren.

Hausaufgaben werden bis zu folgendem Umfang pro Woche erteilt:

  • 1./2. Klasse: 60 Minuten
  • 3./4. Klasse: 90 Minuten
  • 5./6. Klasse: 120 Minuten

Oberstufe:

  • 1. Klasse: 180 Minuten
  • 2. Klasse: 210 Minuten
  • 3. Klasse: 240 Minuten

Über die Ferien und Feiertage sowie in der Primarschule von Freitag auf Montag werden keine Hausaufgaben erteilt.